Auf Antrag des Vereins Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung werden gemäß § 74 Abs. 1 iVm §§ 81 Abs. 1 und 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern beschriebenen Funkanlagen „LIENZ 2 (Hochstein) 100,2 MHz“, „SPITTAL DRAU 5 (Hühnersberg) 99,3 MHz“ und „GREIFENBURG 2 (Egg Mobilfunkmast) 102,2 MHz“ dahingehend geändert, dass statt des bisher bestehenden lokalen RDS-PI Codes nunmehr der überregionale RDS-PI Code „A3DD (hex)“ wie in den technischen Anlageblättern ersichtlich (jeweils Zeile 18 des technischen Anlageblattes) vergeben wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen