Auf Antrag des Vereins Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung werden gemäß § 74 Abs. 1 iVm §§ 81 Abs. 1 und 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern beschriebenen Funkanlagen „LIENZ 2 (Hochstein) 100,2 MHz“, „SPITTAL DRAU 5 (Hühnersberg) 99,3 MHz“ und „GREIFENBURG 2 (Egg Mobilfunkmast) 102,2 MHz“ dahingehend geändert, dass statt des bisher bestehenden lokalen RDS-PI Codes nunmehr der überregionale RDS-PI Code „A3DD (hex)“ wie in den technischen Anlageblättern ersichtlich (jeweils Zeile 18 des technischen Anlageblattes) vergeben wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF