• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    19.12.2019
  • Unterkategorie
    Multiplex-Plattformen
  • Partei(en)
    Kabel TV Aichfeld Gesellschaft m.b.H.
  • GZ
    KOA 4.310/19-011

Zulassung einer terrestischen MUX-Plattform unter versuchsweisen Nutzung der ÜKap „TURRACH 2 (Hirschenkogel) 474 MHz“

1. Die KommAustria hat der Kabel TV Aichfeld Gesellschaft m.b.H. gemäß § 22 Abs. 1 AMD-G die Bewilligung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform unter versuchsweiser Nutzung der Übertragungskapazität gemäß Spruchpunkt 4. zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) erteilt.

2. Die Zulassung nach Spruchpunkt 1. wurde durch die gemäß Spruchpunkt 4. zugeordnete Übertragungskapazität umschrieben und umfasst die Versorgung im Raum Turracher Höhe.

3. Die Zulassung nach Spruchpunkt 1. wurde gemäß § 22 Abs. 6 AMD-G für den Zeitraum 20.12.2019 bis 20.12.2020 befristet.

4. Fernmelderechtliche Bewilligung:

a) Der Kabel TV Aichfeld Gesellschaft m.b.H. wurde für die Dauer der Bewilligung nach Spruchpunkt 1. gemäß § 22 Abs. 1 AMD-G in Verbindung mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die nachstehend angeführte Übertragungskapazität, die durch das diesem Bescheid beigelegte und einen Bestandteil des Spruches bildende technische Anlageblatt beschrieben ist, zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) nach Spruchpunkt 1. zugeordnet:
· „TURRACH 2 (Hirschenkogel) 474 MHz“ (Beilage 1.)

b) Der Kabel TV Aichfeld Gesellschaft m.b.H. wurde für die Dauer der Bewilligung nach Spruchpunkt 1. gemäß § 22 Abs. 1 AMD G in Verbindung mit § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 und 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der nachstehend angeführten Funkanlage, die durch das diesem Bescheid beigelegte und einen Bestandteil des Spruches bildende technische Anlageblatt beschrieben ist, zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) nach Spruchpunkt 1. erteilt:

· „TURRACH 2 (Hirschenkogel) 474 MHz“ (Beilage 1.)

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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