Die KommAustria hat der Radio Osttirol GesmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 02.04.2018 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Osttirol und Oberkärnten“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1 bis 8 beschriebenen Übertragungskapazitäten „HOPFGARTEN DEF 2 (St. Leonhard) 100,0 MHz“, „KALS (Kals Tembler) 105,7 MHz“, „KOETSCHACH (Kronhof) 102,2 MHz“, „LIENZ 3 (Stronach) 107,8 MHz“, „MATREI OSTTIR 2 (Glanzalm) 101,7 MHz“, „PRAEGARTEN 2 (Virgen Obermauern) 104,2 MHz“, „SILLIAN (Hollbruck) 103,9 MHz“ und „WINKLERN 2 (Penzelberg) 105,8 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet in Osttirol den Raum Lienz, das Pustertal über Sillian bis zur Staatsgrenze, das Iseltal bis Matrei in Osttirol sowie weiter das Gebiet entlang der Felbertauernstraße in Richtung Felbertauern, das Defreggental, das Virgental und Kals am Großglockner sowie in Oberkärnten Teile des Gailtals um Kötschach-Mauthen und die Gemeinde Winklern, soweit diese Gebiete durch die insgesamt zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"