Die KommAustria hat der Radio Osttirol GesmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 02.04.2018 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Osttirol und Oberkärnten“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1 bis 8 beschriebenen Übertragungskapazitäten „HOPFGARTEN DEF 2 (St. Leonhard) 100,0 MHz“, „KALS (Kals Tembler) 105,7 MHz“, „KOETSCHACH (Kronhof) 102,2 MHz“, „LIENZ 3 (Stronach) 107,8 MHz“, „MATREI OSTTIR 2 (Glanzalm) 101,7 MHz“, „PRAEGARTEN 2 (Virgen Obermauern) 104,2 MHz“, „SILLIAN (Hollbruck) 103,9 MHz“ und „WINKLERN 2 (Penzelberg) 105,8 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet in Osttirol den Raum Lienz, das Pustertal über Sillian bis zur Staatsgrenze, das Iseltal bis Matrei in Osttirol sowie weiter das Gebiet entlang der Felbertauernstraße in Richtung Felbertauern, das Defreggental, das Virgental und Kals am Großglockner sowie in Oberkärnten Teile des Gailtals um Kötschach-Mauthen und die Gemeinde Winklern, soweit diese Gebiete durch die insgesamt zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“