Die KommAustria hat über den Antrag von Radio Helsinki, Verein Freies Radio Steiermark vom 15.05.2012 gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 und § 120 TKG 2003 die Änderung der mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 25.04.2012, KOA 1.465/12-001, erteilten Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "GRAZ 7 (Riess) 92,6 MHz" bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes