Die KommAustria hat über den Antrag von Radio Helsinki, Verein Freies Radio Steiermark vom 15.05.2012 gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 und § 120 TKG 2003 die Änderung der mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 25.04.2012, KOA 1.465/12-001, erteilten Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "GRAZ 7 (Riess) 92,6 MHz" bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Feststellungsbescheid betreffend audiovisuellen Mediendienst
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“