Mit diesem Bescheid wurde die Übertragungskapazität "SCHOBERPASS, Jodl im Berg, 101,2 MHz" gemäß § 10 Abs 1 Z 2 PR-G iVm § 12 Abs 1 PrR-G Herrn Harald Milchberger zur Verbesserung der Versorgung in seinem Versorgungsgebiet "Bezirk Leoben und östlicher Teil des Bezirkes Liezen" zugeordnet.
Im Rahmen dieses Verfahrens war zu entscheiden, ob eine Zuordnung der verfahrensgegenständlichen Übertragungskapazität zur Verbesserung der Versorgung in einem bestehenden Versorgungsgebiet oder zur Schaffung eines neuen Versorgungsgebietes bzw. Erweiterung eines bestehenden Versorgungsgebietes herangezogen werden soll. Gemäß § 10 Abs 1 PrR-G geniest die Verbesserung der Versorgung in einem bestehenden Versorgungsgebiet Vorrang vor einer Erweiterung oder der Neuschaffung eines Versorgungsgebietes. Die Übertragungskapazität war daher Herrn Harald Milchberger zuzuordnen.
Gegen die Entscheidung wurde keine Berufung erhoben, sie ist damit rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „FREISTADT 2 (BG/BRG) 106,6 MHz“
Straferkenntnis wegen Nichtaktualisierung