Der PULS 4 TV GmbH & Co KG wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.082, Frequenz 12.051 MHz, Polarisation vertikal, verbreiteten Fernsehprogramms „PULS 4“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Das Programm wird zusätzlich
- in HD über weitere Kapazitäten auf dem Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.031, Frequenz 11.671 MHz, Polarisation horizontal,
- in SD im Standard DVB-T2 über die der Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 20.11.2015, KOA 4.200/15-034, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX B (DVB-T2)“, und
- in HD im Standard DVB-T2 über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 28.03.2013, KOA 4.270/13-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX F“
weiterverbreitet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“