• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Infrastrukturregulierung und Zugang
  • Datum
    20.12.2018
  • Unterkategorie
    Must carry
  • Partei(en)
    ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH#Stadtwerke Judenburg AG
  • GZ
    KOA 1.960/18-370

Abweisung eines Antrags auf Erteilung eines Verbreitungsauftrags für ein Kabelfernsehprogramm gemäß § 20 Abs. 5 AMD-G

Der Antrag der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktionen GmbH vom 10.10.2018 auf Erteilung eines Verbreitungsauftrags nach § 20 Abs. 5 AMD-G für das Programm „ATV – Das Magazin“ an die Stadtwerke Judenburg AG wird gemäß § 20 Abs. 3, 4 und 5 AMD-G abgewiesen.

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Das BVwG hat die von der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktionen GmbH gegen den Bescheid der KommAustria erhobene Beschwerde mit Erkenntnis vom 12.08.2022, W157 2213446-1/59E, als unbegründet abgewiesen.

Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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