Der Antrag der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktionen GmbH vom 10.10.2018 auf Erteilung eines Verbreitungsauftrags nach § 20 Abs. 5 AMD-G für das Programm „ATV – Das Magazin“ an die Stadtwerke Judenburg AG wird gemäß § 20 Abs. 3, 4 und 5 AMD-G abgewiesen.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Das BVwG hat die von der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktionen GmbH gegen den Bescheid der KommAustria erhobene Beschwerde mit Erkenntnis vom 12.08.2022, W157 2213446-1/59E, als unbegründet abgewiesen.
Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"