Der Antrag der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktionen GmbH vom 10.10.2018 auf Erteilung eines Verbreitungsauftrags nach § 20 Abs. 5 AMD-G für das Programm „ATV – Das Magazin“ an die Stadtwerke Judenburg AG wird gemäß § 20 Abs. 3, 4 und 5 AMD-G abgewiesen.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Das BVwG hat die von der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktionen GmbH gegen den Bescheid der KommAustria erhobene Beschwerde mit Erkenntnis vom 12.08.2022, W157 2213446-1/59E, als unbegründet abgewiesen.
Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes