• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    18.12.2017
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    Verein Culturcentrum Wolkenstein
  • GZ
    KOA 1.462/17-009

Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms im Versorgungsgebiet "Ennstal"

Die KommAustria hat dem Verein Culturcentrum Wolkenstein gemäß § 3 Abs. 1 und 2, § 5 sowie § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 02.04.2018 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Ennstal“ erteilt.

Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1 bis 3 beschriebenen, Übertragungskapazitäten „ADMONT 3 (Klosterkogel) 103,0 MHz“, „LIEZEN (Salberg) 100,8 MHz“ und „SCHLADMING 7 (Planai) 104,0 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet insbesondere das steirische Ennstal in etwa zwischen Mandling und Weng im Gesäuse, soweit dieses durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden kann.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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