Die KommAustria hat dem Verein Culturcentrum Wolkenstein gemäß § 3 Abs. 1 und 2, § 5 sowie § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 02.04.2018 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Ennstal“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1 bis 3 beschriebenen, Übertragungskapazitäten „ADMONT 3 (Klosterkogel) 103,0 MHz“, „LIEZEN (Salberg) 100,8 MHz“ und „SCHLADMING 7 (Planai) 104,0 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet insbesondere das steirische Ennstal in etwa zwischen Mandling und Weng im Gesäuse, soweit dieses durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden kann.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes