Die KommAustria hat der Klassik Radio Austria GmbH beginnend mit 28.05.2019 gemäß § 3 Abs. 1 und 2 PrR-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms „Klassik Radio“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 02.08.2018, KOA 4.520/18-003, zugeordneten bundesweiten Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX I“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.