• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    28.12.2007
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    AiNet Telekommunikations-Netzwerk Betriebs GmbH
  • GZ
    KOA 1.900/07-038

Verletzung des PrTV-G: Fehlen von Aufzeichnungen der AiNet Telekommunikations-Netzwerk Betriebs GmbH

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über Rundfunkveranstalter festgestellt, dass die AiNet Telekommunikations-Netzwerk Betriebs GmbH als Kabelrundfunkveranstalter im Kabelnetz Murtal die Bestimmung des § 47 Abs. 1 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) dadurch verletzt hat, dass sie am 17.11.2007 keine Aufzeichnungen ihrer Fernsehsendungen hergestellt und mindestens zehn Wochen lang aufbewahrt hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.

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