Die KommAustria hat dem Verein Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung gemäß § 3 Abs. 1 und 2, § 5 sowie § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 02.07.2018 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Spittal an der Drau und Raum Lienz“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1 bis 3 beschriebenen Übertragungskapazitäten „GREIFENBURG 2 (Egg Mobilfunkmast) 102,2 MHz“, „LIENZ 2 (Hochstein) 100,2 MHz“ und „SPITTAL DRAU 5 (Hühnersberg) 99,3 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet den Großraum Spittal an der Drau und das Drautal in Richtung Osttirol über Oberdrauburg sowie den Raum Lienz, soweit dieses durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden kann.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"