Die KommAustria hat auf Antrag der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 20.02.2019, KOA 1.012/19-001, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „EHRWALD 3 (Trafostation Wettersteinlift) 98,6 MHz“ und „REUTTE 3 (PTA Funkstation Hahnenkamm) 104,0 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragten Standortverlegungen nach Maßgabe der beiliegenden technischen Anlageblätter (Beilagen 1 und 2) bewilligt werden.
Die Bezeichnungen der Übertragungskapazitäten lauten nunmehr „EHRWALD 4 (Wettersteinlift Bergstation) 98,6 MHz“ und „REUTTE 3 (Hahnenkamm H3A Mast) 104,0 MHz“.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“