Über Antrag der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG wurden die angeführten Übertragungskapazitäten und Bewilligungen von Funkanlagen gemäß § 25 Abs. 3 AMD-G in Verbindung mit § 54 Abs. 11 und § 81 Abs. 5 iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 auf die Dauer der Multiplex-Zulassung nach § 25 Abs. 1 AMD-G gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 20.11.2015, KOA 4.200/15-034, verlängert.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Der Bescheid wurde mit den Bescheiden KOA 4.200/18-011 und KOA 4.200/18-015 berichtigt.
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage "HOFSTETTEN (Plambacheck) 89,00 MHz"
Beschwerde gegen die Sendung WELTjournal wegen Verletzung des ORF-Gesetzes