1.) Der RSA Radio GmbH & Co KG wird gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 und 5 TKG 2003 iVm § 3 Abs. 1 und 2 PrR-G die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in dem beiliegenden technischen Anlageblatt (Beilage 1), das Teil des Spruches dieses Bescheides ist, beschriebenen Funkanlage zur Veranstaltung von Hörfunk erteilt.
2.) Der Bewilligungszeitraum beginnt am 15.08.2015. Die Bewilligung wird gemäß § 81 Abs. 5 TKG 2003 auf ein Jahr befristet.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"