Die KommAustria hat der SwissMediaCast AG gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 TKG 2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „BREGENZ 1 (Pfänder) Kanal 9B“, die durch das beiliegende, einen Bestandteil des Spruchs bildende, technische Anlageblatt beschrieben ist, zur Verbreitung von digitalem Hörfunk erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes