Die KommAustria hat der arabella HOT Digitalradio GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 PrR-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung eines digitalen Hörfunkprogramms über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 02.08.2018, KOA 4.520/18-003, zugeordnete bundesweite Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX I“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.