Die KommAustria hat der MEDIA BROADCAST GmbH als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung gemäß § 25a Abs. 6 PrTV-G fernmelderechtliche Bewilligungen für MUX D erteilt.
Zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform MUX D gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 29.02.2008, KOA 4.250/08-033) wurden die Funkanlagenbewilligungen für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechenden Übertragungskapazitäten zugeordnet:
INNSBRUCK 1 (Patscherkofel) Kanal 37
SALZBURG (Gaisberg) Kanal 47
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Beschwerde gegen den ORF