Die KommAustria hat der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 22.12.2020, KOA 4.310/20-021, erteilten Bewilligung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) mittels HEVC-kodierten UHD-Signalen („UHD-Testbetrieb Wien“), gemäß § 22 Abs. 1 AMD-G folgendes, abgeändertes Programmbouquet nach Spruchpunkt 6. des Zulassungsbescheides für den Zeitraum von 30.05.2021 bis 13.06.2021 sowie von 23.07.2021 bis 08.08.2021 bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"