Die KommAustria hat über Anzeige der ROCK ANTENNE GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 26.06.2018, KOA 4.730/18-027, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms „ROCK ANTENNE“ über die der RTG Radio Technikum GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 14.12.2017, KOA 4.530/17-005, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX II – Wien“, gemäß § 6b Abs. 2 und 3 PrR-G die Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass beginnend mit 02.04.2019 das Programm „ROCK ANTENNE“ über folgende Multiplex-Plattform weiterverbreitet wird:
· im Standard DAB+ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 02.08.2018, KOA 4.520/18-003, zugeordnete bundesweite Multiplex-Plattform für digitalen terrestrischen Hörfunk „MUX I“
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Beschwerde gegen den ORF