Über Antrag der Bohmann Druck- und Verlag-Gesellschaft m.b.H. & Co. KG wurde die zusätzliche Verbreitung des Programms „Schau TV“ über die terrestrische Multiplex-Plattformen für terrestrischen Rundfunk MUX B bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes