Über Antrag der Bohmann Druck- und Verlag-Gesellschaft m.b.H. & Co. KG wurde die zusätzliche Verbreitung des Programms „Schau TV“ über die terrestrische Multiplex-Plattformen für terrestrischen Rundfunk MUX B bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung „MUX II – Wien“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des ORF-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes