Über Antrag der Bohmann Druck- und Verlag-Gesellschaft m.b.H. & Co. KG wurde die zusätzliche Verbreitung des Programms „Schau TV“ über die terrestrische Multiplex-Plattformen für terrestrischen Rundfunk MUX B bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX A"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX B"