Der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH wurde gemäß § 25
Abs. 1 AMD-G in Verbindung mit § 23 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G sowie §§ 6ff MUX-AG-V 2011 die Zulassung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform, die die Versorgung großer Teile des oberen Ennstal sowie angrenzender Teile des Pongaus im Raum Radstadt („MUX C – Ennstal“) umfasst für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“