• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    27.01.2021
  • Unterkategorie
    Multiplex-Plattformen
  • Partei(en)
    Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG
  • GZ
    KOA 4.200/20-026

Genehmigung der Verlängerung des Zugangsberechtigungssystems

Die KommAustria hat über Antrag der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG gemäß § 25 Abs. 2 AMD-G in Verbindung mit Auflage 4.3.16. des Bescheides der KommAustria vom 20.11.2015, KOA 4.200/15-034, geändert mit Bescheid der KommAustria vom 30.01.2019, KOA 4.200/18-024, die Auflage 4.3.15. des o.g. Bescheides wie folgt abgeändert:

„4.3.15. Gemäß § 25 Abs. 2 Z 10 AMD-G iVm § 3 Abs. 1 Z 4 lit. g MUX-AG-V 2014 wird der Einsatz eines Zugangsberechtigungssystems auf der Multiplex-Plattform „MUX A/B“ bis 01.02.2023 befristet. Bei Überschreiten einer Nutzerzahl von 150.000 registrierten Haushalten kann über Antrag des Multiplex-Betreibers bei entsprechender, nachgewiesener Nachfrage der auf „MUX A/B“ verbreiteten Rundfunkveranstalter der Einsatz eines Zugangsberechtigungssystems um weitere zwei Jahre verlängert werden.“

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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