Die KommAustria hat der ORS comm GmbH & Co KG gemäß § 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G sowie der Verordnung der KommAustria zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung von bundesweiten terrestrischen Multiplex-Zulassungen für digitales Fernsehen 2022 (MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung MUX D/E/F 2022 – MUX-AG-V MUX D/E/F 2022) vom 15.06.2022, KOA 4.000/22-006, die Zulassung zum Betrieb der bundesweiten terrestrischen Multiplex-Plattform für digitales terrestrisches Fernsehen „MUX E“ erteilt.
Der Bescheid wurde mit dem Berichtigungsbescheid vom 17.05.2023, KOA 4.260/23-007, berichtigt.
Die Bescheide sind rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format der veröffentlichten Bescheide entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"