Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 und 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Tunnelfunk-Sendeanlagen "Tunnel Rannersdorf" (89,9 MHz – Radio Wien), "Tunnel Rannersdorf" (97,9 MHz – Radio Niederösterreich), "Tunnel Vösendorf" (89,9 MHz – Radio Wien) und "Tunnel Vösendorf" (97,9 MHz – Radio Niederösterreich) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G