Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 und 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Tunnelfunk-Sendeanlagen "Tunnel Rannersdorf" (89,9 MHz – Radio Wien), "Tunnel Rannersdorf" (97,9 MHz – Radio Niederösterreich), "Tunnel Vösendorf" (89,9 MHz – Radio Wien) und "Tunnel Vösendorf" (97,9 MHz – Radio Niederösterreich) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G