Die KommAustria hat die Anzeige von Science Consulting and Development Bernd Imre e.U. vom 25.02.2022 betreffend den YouTube-Kanal „annihilationem annihilatione annihilare (AAA)“ unter https://www.youtube.com/channel/UC3hRbPkw0vL5m_WVpxhScsA gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes