• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    10.05.2023
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Verein Freies Radio B 138
  • GZ
    KOA 1.381/23-003

Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter

Die KommAustria hat auf Antrag des Vereins Freies Radio B 138 gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 TKG 2021 die dem Antragsteller mit Bescheid der KommAustria vom 27.09.2022, KOA 1.381/22-007, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „WINDISCHGARSTEN 2 (Wurbauerkogel) 107,7 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Änderung der technischen Parameter nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes bewilligt wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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