Die KommAustria hat auf Antrag des Vereins Freies Radio B 138 gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 TKG 2021 die dem Antragsteller mit Bescheid der KommAustria vom 27.09.2022, KOA 1.381/22-007, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „WINDISCHGARSTEN 2 (Wurbauerkogel) 107,7 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Änderung der technischen Parameter nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"