Der Datamatix Datensysteme GmbH wurde gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G), in Verbindung mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 1 PrR-G für die Zeit vor, während und nach dem Spiel der Österreichischen Bundesliga Sturm Graz – Red Bull Salzburg in der Zeit von 13.11.2010, 16.30h bis 14.11.2010, 23.00h erteilt.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G