Der Bad Kleinkirchheimer Sat-Kabelfernsehen GmbH wurde gemäß § 25 Abs. 1 AMD-G in Verbindung mit § 23 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G sowie § 4 der MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung MUX C 2018 die Zulassung zum Betrieb der regionalen terrestrischen Multiplex-Plattform für digitales terrestrisches Fernsehen „MUX C – Kärnten“ erteilt. Die Zulassung umfasst nach Maßgabe von Spruchpunkt 5. die Versorgung des Bundeslandes Kärnten unter Nutzung von Kanal 33, Kanal 34 und Kanal 43 und wurde für die Zeit vom 02.12.2018 bis zum 02.12.2028 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G