Die KommAustria hat auf Antrag der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH die mit Bescheid der KommAustria vom 20.02.2019, KOA 1.012/19-001, geändert mit Bescheid der KommAustria vom 28.05.2019, KOA 1.012/19-019, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern Nr. 1 bis 48 beschriebenen Funkanlagen gemäß § 74 Abs. 1 iVm §§ 81 Abs. 1 und 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 TKG 2003 dahingehend geändert, dass zusätzlich zum bisher bestehenden überregionalen RDS-PI-Code auch lokale RDS-PI-Codes nach Bundesländern wie in den technischen Anlageblättern ersichtlich vergeben werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes