Die KommAustria hat der M4TV GmbH gemäß § 25 Abs. 1 AMD-G in Verbindung mit § 23 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G sowie § 5 der Verordnung der KommAustria zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung von lokalen und regionalen terrestrischen Multiplex-Zulassungen für digitales Fernsehen 2021 (MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung MUX C 2021 – MUX-AG-V MUX C 2021) vom 19.11.2021, KOA 4.000/21-042, die Zulassung zum Betrieb der regionalen terrestrischen Multiplex-Plattform für digitales terrestrisches Fernsehen „MUX C – Strudengau“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Straferkenntnis wegen Nichtvorlage des Berichts hinsichtlich der Förderung europäischer Werke
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“