Die KommAustria hat der M4TV GmbH gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „M4TV“ über die der M4TV GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 01.06.2022, KOA 4.230/22-004, zugeordnete Multiplex-Plattforum für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Strudengau“) für die Dauer von zehn Jahren ab 02.06.2022 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes