Die KommAustria hat der Superfly Radio GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 und § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in der Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „BAD VOESLAU (Harzberg) 95,5 MHz“ zur Erweiterung des ihr mit Bescheid der KommAustria vom 26.04.2017, KOA 1.705/17-008, zugeteilten Versorgungsgebietes „Wien 98,3 MHz“ zugeordnet.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Wien 98,3 MHZ und Teile des Industrieviertels“. Das Versorgungsgebiet umfasst die Bundeshauptstadt Wien und Teile von deren Umland sowie Teile der Bezirke Mödling, Baden, Wiener Neustadt und Hornstein, soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten „WIEN 4 (Donauturm) 98,3 MHz“ und „BAD VOESLAU (Harzberg) 95,5 MHz“ versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"