Der Privatradio Wörthersee GmbH & Co KG wurde für die Dauer von zehn Jahren ab 01.04.2008 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk für das Versorgungsgebiet "Raum Wörthersee und Stadt Villach" erteilt. Dazu wurden die Übertragungskapazitäten "KLAGENFURT 3 (Pyramidenkogel) 95,2 MHz", "VILLACH 6 (Genottehöhe) 99,7 MHz" und "VIKTRING (Stifterkogel) 107,1 MHz" zugeordnet.
Das Programm (Radio Harmonie) umfasst ein 24 Stunden Vollprogramm an eine breite Zielgruppe mit einer Kernzielgruppe der 35-jährigen und älteren Personen. Das Musikformat umfasst Oldies, Schlager und geringem AC-Anteil unter Berücksichtigung italienischer Titel und Kärntner Künstler. Die Wortbeiträge umfassen Unterhaltung, Nachrichten, Lokalnachrichten, Service, Wirtschaft, Kultur, Politik und (auch lokalen) Sport. Ein Schwerpunkt wird auf Hörerservice und starken Lokalbezug gelegt.
Die Anträge der Radio Arabella GmbH., der Radio Starlet Programm- und Werbegesellschaft mbH, der KRONE-Verlag GmbH & Co. Radio Marketing KG. und der WELLE SALZBURG GmbH wurden im Zuge des Auswahlverfahrens nach § 6 PrR-G abgewiesen.
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 25.2.2008, GZ 611.032/0002-BKS/2008, die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Zulassung ist damit rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Rechtsverletzung wegen Nichtaktualisierung gem. § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 7 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms