Die KommAustria hat über Antrag von Gerhard Scott, Inhaber der mit Bescheid der KommAustria vom 11.11.2020, KOA 4.424/20-002, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „Ennstal TV Wochenmagazin“ über die der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 07.11.2012, KOA 4.224/12-012, zugeordnete Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Rundfunk („MUX C – Ennstal“), gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm über die der Kabel TV Aichfeld Gesellschaft m.b.H. mit Bescheid der KommAustria vom 08.11.2022, KOA 4.224/22-006, zugeordnete Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Rundfunk („MUX C – Ennstal“) verbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.