Die KommAustria hat über Antrag von Gerhard Scott, Inhaber der mit Bescheid der KommAustria vom 11.11.2020, KOA 4.424/20-002, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „Ennstal TV Wochenmagazin“ über die der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 07.11.2012, KOA 4.224/12-012, zugeordnete Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Rundfunk („MUX C – Ennstal“), gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm über die der Kabel TV Aichfeld Gesellschaft m.b.H. mit Bescheid der KommAustria vom 08.11.2022, KOA 4.224/22-006, zugeordnete Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Rundfunk („MUX C – Ennstal“) verbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“