Der Radio Ö24 Oberösterreich GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 für den Zeitraum von 10.01.2017 bis 11.01.2017 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden Anlageblättern beschriebenen Funkanlagen
· „KREMSMUENSTER (Gusterberg) 98,6 MHz“, mit 100 W ERP (20 dBW), sowie
· „KREMSMUENSTER (Gusterberg) 98,6 MHz“, mit 200 W ERP (23 dBW)
zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes