Der Radio Ö24 Oberösterreich GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 für den Zeitraum von 10.01.2017 bis 11.01.2017 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden Anlageblättern beschriebenen Funkanlagen
· „KREMSMUENSTER (Gusterberg) 98,6 MHz“, mit 100 W ERP (20 dBW), sowie
· „KREMSMUENSTER (Gusterberg) 98,6 MHz“, mit 200 W ERP (23 dBW)
zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes