• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    25.05.2022
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    Welle Salzburg GmbH
  • GZ
    KOA 1.211/22-006

Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Mittel- und Unterkärnten“

Die KommAustria hat der WELLE SALZBURG GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab 28.10.2022 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Mittel- und Unterkärnten“ erteilt.

Aufgrund der zugeordneten Übertragungskapazitäten „BRUECKL 2 (Lippekogel) 98,2 MHz“, „KLAGENFURT 3 (Pyramidenkogel) 95,2 MHz“, „SPITTAL DRAU 5 (Hühnersberg) 106,6 MHz“ und „VILLACH 5 (Oswaldiberg) 99,7 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet die Bezirke Feldkirchen, Klagenfurt-Land, Sankt Veit an der Glan, Spittal an der Drau, Villach-Land, Völkermarkt und Wolfsberg, soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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