Der FASHION TV Programmgesellschaft mbH wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten EUTELSAT Hot Bird 13A, 13° Ost, Polarisation horizontal, Transponder 115, Frequenz 10,815 MHz, verbreiteten Fernsehprogramms namens „Fashion TV“ für die Dauer von zehn Jahren ab 17.06.2012 erteilt.
Das Programm wird wie folgt genehmigt: Es handelt sich um ein reines Mode-Spartenprogramm, das unter dem Programmnamen "Fashion TV" täglich von 6:00 bis 18:00 Uhr verbreitet wird. Neben Sendungen zum Thema Mode werden Aufzeichnungen von Modeschauen gezeigt.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G