Auf Antrag der Stadtwerke Judenburg AG wurde gemäß § § 25 Abs. 2 Z 10 PrTV-G iVm § 23 Abs 3 Z 3 PrTV-G und § 2 Abs. 2 Z 6
lit. a bis d MUX-AG-V 2007 das nachstehende Programmbouquet genehmigt:
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G