Die Anzeige der Netvisual OG vom 17.08.2012, wird gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.Der Bescheid ist rechtskräftig.
1.950-12-042.pdf
Genehmigung einer Programmänderung
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"