Die KommAustria hat die Beschwerde gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G mangels Beschwerdelegitimation zurückgewiesen.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“
Verletzung von Werbebestimmungen
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung ""Happy Birthday Mozart‘ Dinner & Concert“
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber