Die KommAustria hat auf Antrag der WIFI International GmbH gemäß § 2 und § 4 des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG) iVm § 56 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) festgestellt, dass die WIFI International GmbH nicht den Bekanntgabepflichten nach dem MedKF-TG unterliegt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen