Die KommAustria hat auf Antrag der Alpha Radio GmbH vom 01.12.2023 gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G festgestellt, dass nach Abtretung der von Anna Tindl und der IALLO GmbH gehaltenen Anteile (somit 100 %) an die EM Bürger GmbH weiterhin den Bestimmungen des § 5 Abs. 3 sowie der §§ 7 bis 9 PrR-G entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.