Der Regionalradio Tirol GmbH wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „EHRWALD 4 (Wettersteinlift Bergstation) 105,8 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 18.12.2017, KOA 1.170/17-017, zugeteilten Versorgungsgebietes „Tirol“ zugeordnet. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil dieses Spruchs.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"