Der Regionalradio Tirol GmbH wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „EHRWALD 4 (Wettersteinlift Bergstation) 105,8 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 18.12.2017, KOA 1.170/17-017, zugeteilten Versorgungsgebietes „Tirol“ zugeordnet. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil dieses Spruchs.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“