Gemäß § 7 Abs 6 Privatradiogesetz hat die KommAustria festgestellt, dass auch nach Abtretung von 55% der Geschäftsanteile durch Dr. Hanno Burger-Scheidlin, 19 % der Geschäftsanteile durch Wilhelm Weber und 26 % der Geschäftsanteile durch die Concept Medien GmbH, somit von insgesamt 100% der Geschäftsanteile der Lokalradio Gute Laune GmbH an die AV Audiovisuelle Beteiligung St. Josef GmbH den Bestimmungen des § 5 Abs 2 sowie der §§ 7 bis 9 PrR-G entsprochen wird.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G