Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Austria GmbH den Bescheid der KommAustria vom 20.02.2019, KOA 1.012/19-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 03.01.2022, KOA 1.012/21-035, mit dem der Antragstellerin die Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem terrestrischem Hörfunk erteilt worden ist, in seinem Spruchpunkt 1. gemäß § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 dahingehend geändert, dass die derzeit an den Standorten „WIEN 1 (Kahlenberg)“, „WIENER NEUSTADT 3 (MF-Mast Muthmannsdofrer Gasse)“, „EISENSTADT 2 (Föllig Mobilfunkmast)“, „MATTERSBURG 2 (Mobilfunkmast)“, „NEUNKIRCHEN (EVN Kraftwerk)“ und „ASPANG 2 (Kulmariegel)“ genutzte Frequenz 102,5 MHz zusätzlich zu den bisherigen Standorten nunmehr im Gleichwellenbetrieb zu diesen Sendern auch am Sendestandort 46.g. „RECHNITZ 2 (Hirschenstein) 102,5 MHz“ mit den im technischen Anlageblatt dargestellten Parametern abgestrahlt wird, sowie die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der entsprechenden Funkanlage erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“