Die KommAustria hat dem Verein Freies Radio Salzkammergut, Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Salzkammergut gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 Abs. 3 Z 2 und Abs. 4 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „JAINZEN (FF Jainzen) 94,0 MHz“ zur Verbesserung der Versorgung in dem mit Bescheid der KommAustria vom 18.12.2017, KOA 1.370/17-007, zugeteilten Versorgungsgebiet „Salzkammergut“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“