Gemäß § 22 Abs. 5 Privatradiogesetz (PrR-G) wurde festgestellt, dass auch nach der von der Lokalradio Völkermarkt/Wolfsberg GmbH im Vorhinein angezeigten Abtretung von insgesamt 100 % der Anteile an der Lokalradio Völkermarkt/Wolfsberg GmbH an die Lokalradio Beteiligungs GmbH & Co KEG den Bestimmungen des § 5 Abs. 3 sowie der §§ 7 bis 9 Privatradiogesetz (PrR-G) entsprochen wird. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen Sendens ohne aufrechte Zulassung
Straferkenntnis wegen Sendens ohne aufrechte Zulassung
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von UKW-Sendeanlagen des ORF in den Bundesländern Kärnten und Steiermark
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von UKW-Sendeanlagen des ORF in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg