Der Linz 2009 - Kulturhauptstadt Europas OrganisationsGmbH wurde für die Zeit vom 31.12.2008, 23:30 Uhr, bis zum 01.01.2009, 01:00 Uhr eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 1 PrR-G Abwicklung der Veranstaltung "Eröffnung von Linz 2009 Kulturhauptstadt Europas" erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes