Der Linz 2009 - Kulturhauptstadt Europas OrganisationsGmbH wurde für die Zeit vom 31.12.2008, 23:30 Uhr, bis zum 01.01.2009, 01:00 Uhr eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 1 PrR-G Abwicklung der Veranstaltung "Eröffnung von Linz 2009 Kulturhauptstadt Europas" erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „FREISTADT 2 (BG/BRG) 106,6 MHz“
Straferkenntnis wegen Nichtaktualisierung