Über Anzeige der ProSiebenSat.1 PULS4 GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 11.07.2014, KOA 2.135/14-015, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Sat.1 Gold Österreich“ über den Satelliten ASTRA 1KR 19,2° Ost, Transponder 1.031, Frequenz 11.671 MHz, wurde die Verbreitung dieses Programms gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G dahingehend geändert und genehmigt, dass das Programm beginnend mit 27.10.2016 auch über die Multiplex-Plattform „MUX D“ (Bescheid der KommAustria vom 28.03.2013, KOA 4.255/13-001) weiterverbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G