Auf Antrag des Edith Saurer Fonds zur Förderung geschichtswissenschaftlicher Projekte wird gemäß § 2 und § 4 des Bundesgesetzes über die Transparenz von Medienkooperationen sowie Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums (MedKF-TG iVm §§ 56 ff AVG 1991) festgestellt, dass der Edith Saurer Fonds zur Förderung geschichtswissenschaftlicher Projekte den Bekanntgabepflichten nach § 2 und § 4 MedKF-TG nicht unterliegt.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"